AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Küchen Raab RR Küchenvertriebs GmbH,
70499 Stuttgart

I. Vertragsabschluss
1. Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und bei einem finanzierten Kauf an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.
2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
3. Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn
• der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder
• der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder
• der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.

II. Preise
1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
2. Erfolgt die vertragsgegenständliche Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss und ändert sich zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Zeitpunkt der Leistung unsere Einkaufspreise für die Bestandteile unserer Leistung, namentlich die Preise für Elektrogeräte, Küchenmöbel sowie Armaturen und sonstiges Zubehör, so sind wir berechtigt, im Rahmen einer für den Kunden zumutbaren Vertragsanpassung die Preise im Umfang der vorstehend abschließend aufgezählten Kostenfaktoren anzupassen. Dies beinhaltet auch eine Reduzierung des Preises zugunsten des Kunden.

III. Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.

IV. Montage
1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.

V. Lieferfrist
1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter 3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. (2) und 2. festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

VII. Annahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder wenn er die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert oder die Rechtswirksamkeit des Vertrages
bestreitet, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung und den Kaufpreis- bzw. Vergütungsanspruch bestehen. Der Verkäufer kann stattdessen auch vom Vertrag
zurücktreten, er kann Schadensersatz statt der Leistung nach Maßnahme der Ziffer 3
oder im Falle des Vorliegens der Voraussetzung des § 649 BGB die vertragliche Vergütung
unter Abzug ersparter Aufwendungen verlangen
2. (1) Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.
(2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
3. (1) Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der Verkäufer 25 % des Kaufpreises und der vereinbarten Nebenleistungen ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Das Recht des Verkäufers, im Falle eines Werk-
lieferungsvertrag auch Abrechnung nach § 649 BGB vorzunehmen, wird dadurch nicht
ausgeschlossen.
(2) Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, kann der Verkäufer anstelle der Schadensersatzpauschale auch einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend machen.

VIII. Rücktritt
1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.


2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die Warenrücknahme gilt. Ziff. iX.

IX. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:

1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein
Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:
i. d. 1. Hj. 35 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 2. Hj. 45 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. Hj. 55 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. Hj 65 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. J. 70 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. J. 75 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 5. J. 80 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 6. J. 85 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge

Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.

X. Gewährleistung
(1) Dem Kunden steht ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zu, welches nach den §§ 8, 9 dieser AGB modifiziert wird.

(2) Bestellte Waren können im Rahmen des Zumutbaren geringfügig von den im Internet abgebildeten Waren abweichen.

(3) Verbraucher haben die Wahl, ob sie Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmen leistet der Verkäufer für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grds. nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Kunden – unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen – kein Rücktrittsrecht zu. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Kunde den Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Ware gemacht hat und billigerweise machen durfte.
(5) Unternehmer müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

(6) Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grds. nur die Produktbeschreibung des Verkäufers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar.

(7) Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 2 Jahre ab Lieferung der Ware. Abweichend davon beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer 1 Jahr ab Lieferung. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls 1 Jahr ab Lieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicһt, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß der §§ 478, 479 BGB. Die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

(8) Abweichend von Abs. 7 gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

(9) Der Verkäufer gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

XI. Fernabsatzverträge
1. Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
(z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer
Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
2. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer.
3. Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind.
5. Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verkäufer, (Anschrift Musterfirma) zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten
und Gefahr des Verkäufers. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 EURO, hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Käufer eine Verschlechterung der
Ware, deren Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.
6. Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen
Widerrufs auch die Bindung an den Kreditvertrag.
7. Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.

XII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des
Verkäufers.

Stand 11-2023 RR Küchenvertriebs GmbH